Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vertrag zur Essenversorgung

 

zur Versorgung mit Frühstück/Zwischenmahlzeiten/Mittagessen/Abendessen

 

 

 

Firma

 

Hauptniederlassung

 

SWORDFISHEVENT

 

Inh. Stefan Förster

 

Blankenfelder Dorfstraße 131

 

15827 Blankenfelde- Mahlow

 

 

 

Zweigstelle

 

LISUM- Campus

 

Lisum-Gastro/Haus 15

 

Struveweg 1

 

14974 Ludwigsfelde

 

 

 

1.

 

Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Gegenstand und Grundlage für die Rechtsbeziehungen des Auftraggebers und dem Auftragnehmer,

 

der Firma SWORDFISHEVENT.

 

 

 

2.

 

Bei Vertragsabschluss erhält der Auftraggeber eine individuelle, Kundennummer, die bei sämtlichem Schriftverkehr und Bestellungen zur Vermeidung von Irrtümern und Fehlern anzugeben ist. Der Vertragsabschluss ist die Voraussetzung für die Teilnahme am Essen oder einer anderen Art der Gemeinschaftsverpflegung auf Grundlage der Rahmenverträge, die der Auftragnehmer mit den Einrichtungen, Betrieben, kommunalen Behörden oder berechtigten Institutionen abgeschlossen hat. Der Versorgungsvertrag beinhaltet keine tägliche Abnahmeverpflichtung.

 

 

 

3.

 

In der Essenversorgung erfolgt die Bestellung individuell auf Grundlage der von dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Bestellformulare (digital). Ist die Kennzeichnung des Essens/Gerichts auf der Bestellkarte für einen Tag nicht eindeutig zuzuordnen, wird in diesem Fall von der Lieferung des Gerichtes A ausgegangen. In einigen Fällen, muss der Onlinebereich nach der Registrierung durch SWORDFISHEVENT freigeschalten werden.

 

Das für die Online-Bestellung notwendige individuelle Passwort sowie der Benutzername sind vom Auftraggeber direkt zu vergeben. Das Passwort kann bei SWORDFISHEVENT nicht erfragt werden, da es im System nicht dargestellt wird.

 

 

 

Bsp.: Bestellung (für Samstag) – Bestellannahmeschluss ist der Donnerstag der aktuellen Woche vor der Wochenendversorgung bis 12:00 Uhr

 

Bsp.: Lastschriftverfahren (für Samstag) – Der Einzug erfolgt frühestens am darauffolgenden Montag der Versorgung, spätestens aber ab dem 27.12. bis zum 15.01., je nach Bankinstitut und Bearbeitung. Bei Lastschriftverfahren sind Verschiebungen durch Feiertage, Ferien- oder Schießzeiten beim Einziehen der Beträge möglich.

 

 

 

Veranstaltungen und Kurse an Wochenenden

 

Bsp.: Kursnummer: 11.11./23L423203vdA.20z.M3 – vom 11.11.2023

 

·         Es müssen zum Frühstück insgesamt (auch kursübergreifend) mindestens 10 Personen an der Frühstücksversorgung teilnehmen.

 

·         Es müssen zum Mittagessen insgesamt (auch kursübergreifend) mindestens 15 Personen an der Mittagsversorgung teilnehmen.

 

·         Es müssen zum Abendessen insgesamt (auch kursübergreifend) mindestens 15 Personen an der Abendversorgung teilnehmen.

 

Teilnehmen heißt, gebucht im Onlinebestellsystem eingegangen sein. Sonst erlischt die Bestellung der jeweiligen Veranstaltungen und Kurse an Wochenenden automatisch. Eine Essenversorgung findet dann nicht statt. Darüber werden die Teilnehmer automatisch per hinterlegter E-Mail informiert.

 

 

 

4.

 

Die Essenmarken werden den Essenteilnehmen rechtzeitig vor Beginn der entsprechenden Versorgung über die Essenausgabe/Kasse oder Rezeption/Empfang zur Verfügung gestellt. Dies trifft nicht auf Einrichtungen zu, die an der Versorgung ohne Essenmarken teilnehmen (LISUM-Gastro/Wochenenden). Hier wird für die bestellten Essen ein Ausdruck erstellt, auf diesem Ausdruck sind die Essenteilnehmer namentlich sowie deren Kursnummer hinterlegt. Die Kundenkarten/Chips werden ebenfalls durch das Servicepersonal Essenausgabe/Kasse ausgegeben. Der Erhalt ist durch Unterschrift zu quittieren.

 

 

 

5.

 

Das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich an der im Vertrag aufgeführten Einrichtung. Ein eventueller Einrichtungs- oder auch Veranstaltungs- und Kurswechsel muss aus organisatorischen Gründen bei der Firma SWORDFISHEVENT rechtzeitig vorher angezeigt werden.

 

Bei Veranstaltungs- und Kursänderungen an Samstagen hat der Teilnehmer selbst die Möglichkeit sich in seinem Kundenkonto, unter „Essenteilnehmer“, „bearbeiten“, (rechte Seite im Fenster) „+ Einrichtung/Klasse/Gruppe ändern“, die richtige Veranstaltungs-Kursnummer auszuwählen und erneut eine Bestellung durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass die Umstellung erst zum Folgetag erfolgen kann und somit auch dann erst eine Bestellung möglich ist.

 

 

 

6.

 

Der Preis/Gesamtpreis für die bestellte Versorgungsleistung errechnet sich entsprechend der bei Vertragsabschluss ausgewiesenen Preisauszeichnung beim Bestellvorgang und unter der Beachtung der gültigen Rahmenverträge mit den Einrichtungen, Betrieben, den kommunalen Behörden oder entsprechenden Institutionen sowie den gesetzlichen Anforderungen bzw. Bestimmungen. Erfolgen durch die Einrichtungen, Behörden oder berechtigten Institutionen Änderungen des jeweiligen Kostenbeitrages bzw. der Berechnungsgrundlage, werden diese

 

unverzüglich nach bekannt werden dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer mitgeteilt, ausgehängt, veröffentlicht und sind Bestandteil des bestehenden Vertrages. Eine erneute Vertragsaufsetzung bei Preisänderungen ist nicht erforderlich. Soweit die jeweiligen

 

Zahlungsverpflichtungen auf Grundlage der Änderung nicht oder nicht rechtzeitig vor Wirksamwerden den neuen Gegebenheiten angepasst werden können, werden durch den Auftragnehmer zu wenig gezahlte Beträge nachgefordert und ggf. zu viel gezahlte Beträge erstattet.

 

 

 

7.

 

Abbestellung bestellter Essen:

 

Grundsätzlich erfolgt keine automatische Abbestellung der Essen durch SWORDFISHEVENT, in Fällen der höheren Gewalt, bzw. an Unterrichtsfreien Tagen (variable Ferientage/ Brückentagen) oder an Tagen, an denen ein betrieblicher Ausflug stattfindet.

 

 

 

Die Abbestellung kann nur durch den Vertragspartner (gesetzlicher Vertreter) erfolgen.

 

Sie findet grundsätzlich nicht auf „Zuruf“ statt, auch nicht an der Essenausgabe oder auf dem Weg gegenüber unseren Mitarbeitern.

 

 

 

Im Krankheitsfall kann das Essen in der Zeit von 06:30 Uhr bis 08:30 Uhr für den gleichen Tag abgemeldet werden. Eine Abbestellung bei Krankheit muss telefonisch oder via E-Mail mit dem Hinweis „Abbestellung wegen Krankheit“ erfolgen. Gegebenenfalls ist bei Unstimmigkeiten ein Abgleich einer gültigen AU vorzulegen.

 

Sonstige Stornierungen können spätestens in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr für den Folgetag vorgenommen werden.

 

 

 

Telefon/Anrufbeantworter: 03378 - 209 499

 

E-Mail: bestellung@swordfish-berlin.de

 

 

 

Zusätzlich ist innerhalb und außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende unter der o. g. Telefonnummer ein Anrufbeantworter geschaltet, der jede Nachricht registriert. Bei jeder Stornierung sind ggf. die Kundennummer, der Name des Essenteilnehmers sowie das Tagesdatum, an dem das Essen storniert werden soll, klar und deutlich anzugeben. Beim Einsatz von Essenmarken sind diese als Nachweis für die Nichtteilnahme an den abgemeldeten Tagen spätestens mit Abgabe der nächsten Bestellung bei der Firma SWORDFISHEVENT einzureichen. Nur wenn dies erfolgt, ist die Voraussetzung für die Korrekturrechnung bzw. Rückvergütung der Abbestellung, bei ausgeglichenem Kundenkonto gegeben. Eine spätere Rücksendung oder Abmeldung kann aus organisatorischen Gründen nicht anerkannt werden. Beim Einsatz des LISUM-KundenChips (Erfassung über EAN-Code) bzw. Chip erfolgt die sofortige Stornierung für die abgemeldeten Tage. Die Reaktivierung der Teilnahme am Essen erfolgt automatisch nach dem durch den Essenteilnehmer festgelegten Zeitraum oder durch die telefonische Wiederanmeldung über die

 

Telefonnummer: 03378 – 209 498.

 

In Einrichtungen, in denen die Administration über die Kundenkarte bzw. Chip erfolgt, ist der Besitz der Kundenkarte bzw. Chip die Voraussetzung für die Teilnahme an der Verpflegung. Die Erstausgabe der Karten bzw. des Chips ist kostenfrei. Beim Verlust der Karte oder des Chips wird für die Ausstellung eines Ersatzes eine Gebühr von 9,00 € berechnet. Um Missbrauch zu verhindern, ist der Verlust der Karte unmittelbar an den Auftraggeber über die per Telefon und schriftlich per E-Mail oder postalisch zu melden.

 

 

 

8.

 

Die Bezahlung des Essengeldes ohne gesonderte Rechnungslegung durch Bankeinzug bargeldlos ab dem 27. Kalendertag des laufenden Monats für alle bestellten Essen/Gerichte unter Abzug der Stornierungen, zu denen die entsprechenden Essenmarken eingereicht wurden (siehe auch Punkt 7). Erfolgen Nachbestellungen für einen bereits abgerechneten Monat werden diese im Folgemonat nachberechnet. Für die Bezahlung des Essengeldes wird dem Auftragnehmer mit Abschluss des Vertrages ein SEPA-Basislastschriftmandat erteilt.

 

Die dafür erforderliche Gläubiger- Identifikationsnummer lautet DE27ZZZ00002468715 und die Mandatsreferenz entspricht der von uns bei Vertragsabschluss vergebenen Kundennummer. Der Kontoinhaber verpflichtet sich, für ausreichende Deckung auf dem angegebenen Konto zu sorgen. Kosten der Banken für eventuelle Rücklastschriften (je nach Kreditinstitut), die der Zahlungspflichtige zu vertreten hat, sind von ihm zu erstatten. Guthaben und Gutschriften werden in den Folgemonat übertragen oder verrechnet. Eine Auszahlung per Überweisung erfolgt aus Bankseitigen Gründen (Gebühren) erst ab 10,00 EUR. Sollte der Vertragsnehmer dennoch ausdrücklich auf eine Auszahlung bestehen, bitten wir um eine schriftliche Beantragung. Eine Ausnahme stellt eine Vertragsbeendigung da – hier werden die Beträge grundsätzlich im Folgemonat ausgezahlt.

 

Nur in Ausnahmefällen und ausschließlich auf schriftlichen Antrag ist bei der Firma SWORDFISHEVENT die Bezahlung des Essens im Überweisungsverfahren möglich.

 

 

 

9.

 

Rechnungen oder Abbuchungsbestätigung werden ausschließlich in digitaler Form versandt. Belege für Onlinebestellungen sind auf der Bestellplattform unter „Rechnungen“ zu finden. Es werden keine Rechnungen via Postversand ausgestellt.

 

 

 

10.

 

Bei nicht fristgerechter oder fehlender Zahlung kann im Sinne des Eigentumsvorbehaltes die weitere Leistung verweigert oder eingestellt werden. Die Verpflichtung zur Zahlung der ausstehenden Summen bleibt davon unberührt und kann bei der Nichterfüllung gegebenenfalls rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

 

 

 

11.

 

Der Vertrag gilt maximal bis zum Ende der Rahmenvertragslaufzeit und verlängert sich automatisch jährlich weiter, wenn keine Kündigung unter Einhaltung der u. g. Kündigungsfrist durch den Auftraggeber erfolgt. Zum Zeitpunkt der Beendigung der Rahmenverträge verliert der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und den Auftragnehmern seine Gültigkeit, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf.

 

 

 

12.

 

Der Vertrag kann ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende vorzeitig bei der Firma SWORDFISHEVENT gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

 

 

 

13.

 

Gerichtstand ist Potsdam.

 

 

 

Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen

 

SWORDFISHEVENT

 

LISUM-Gastro

 

 

 

Stand 2023